StandaufsichtenkursWofür wird der Standaufsichtenkurs benötigt?Während des Schießbetriebes in Schießanlagen muß eine „verantworliche Aufsichtsperson“ das Schießen ständig beaufsichtigen. Die Qualifikation hierfür können sich geeignete Personen in einem Standaufsichtenkurs erwerben.Ein weiterer Kurs findet statt, wenn sich mindestens 5 Teilnehmer angemeldet haben.Termine:Nach Bedarf legt der 1.Ausbildungsreferent neue Termine fest.Vormerkungen können jederzeit über die Online Anmeldung erfolgenVÜL - VereinsübungsleiterWofür wird der VÜL benötigt?Die Ausbildung zum VÜL befähigt den Ausweisinhaber Kinder und Jugendliche am Schießstand zu beaufsichtigen und die Jugendarbeit im Verein durchzuführen. Jugendarbeit ohne VÜL ist eigentlich nicht zulässig. (Ausnahmen: Auf anderem Wege erworbene und entsprechende Qualifizierung mit Nachweis wie z.B. Lehrer, Meister mitAusbildungseignungsprüfung).Der VÜL ist die Vorstufenausbildung zum Trainerschein “C” oder “J-Schein” (Jugendleiter).Der VÜL hat eine Gültigkeit von 4 Kalenderjahren und ist nicht bezuschussungsfähig im Rahmen der Sportförderung.Voraussetzungen für die Zulassung zum VÜL-Lehrgang: - Mindestalter: 18 Jahre - Mindestmitgliedschaft in einem Schützenverein: 18 Monate - Zuverlässigkeit muss gegeben seinInhalt des VÜL-Lehrganges: - Schießleitung und Standaufsicht - (Freitagabend) - Die aktuelle Sportordnung des DSB und aktuelle Themen - (Samstagvormittag) - Überfachlicher Teil - (Samstagvormittag/Samstagnachmittag) - Fachlicher Teil (Hauptfachrichtung LG) - (Samstagnachmittag /Sonntagvormittag) - Fachlicher Teil (Nebenfachrichtung LP) - (Sonntagvormittag) - Praktischer Teil (Einrichtungen am Objekt) - (Sonntagnachmittag) - Abschlußprüfung nach Terminabsprache - (2 - 4 Wochen nach dem Lehrgang)Richtlinien für die Verlängerung des VÜL-Scheins:(Die Richtlinien im SG Weilheim sind angelehnt an die Regelungen für die Verlängerung der Trainerscheine im BSSB) - Der VÜL-Ausweis ist abhängig vom Ausstellungsdatum für 4 Jahre gültig - Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des VÜL-Scheines wird durch den Besuch von mindestens einem Verlängerungslehrgang eine lückenlose Gültigkeit des VÜL-Scheines gewährleistet. - Wird ein Verlängerungslehrgang erst nach dem Ablauf der Gültigkeit (4 Jahre) besucht, verliert der VÜL-Schein vorübergehend seine Gültigkeit. Eine Verlängerung gilt dann nur für den turnusmäßigen Intervall. - Ist der VÜL-Schein länger als 4 Jahre ungültig, ist er endgültig abgelaufen und muss neu erworben werden. - Konzessionen liegen im Ermessen des Verantwortlichen im SG Weilheim.Lehrgangskosten: - Die Lehrgangskosten für den VÜL-Lehrgang sind abhängig vom Referenten - Die Kosten richten sich nach den Inhalten des angebotenen VerlängerungslehrgangesAnmeldung oder Verlängerung:Wer einen VÜL-Schein erwerben will oder eine Verlängerung des VÜL-Scheines benötigt, kann sich online oder mit dem PDF-Anmeldeformular beim 1. Ausbildungsreferenten für den nächsten Kurs vormerken lassen. Nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl 10 wird vom 1. Ausbildungsreferenten gemeinsam mit einem zugelassenen Trainer Termin und Lehrgangsort festgelegt und die angemeldeten Teilnehmer entsprechen per EMail informiert.Termine für VÜL:Kurs VÜL Neu:Nach Bedarf legt der 1.Ausbildungsreferent neue Termine fest.Vormerkungen können jederzeit über die Online Anmeldung erfolgenVerlängerungskurs für VÜL:Nach Bedarf legt der 1.Ausbildungsreferent neue Termine fest.Vormerkungen können jederzeit über die Online Anmeldung erfolgenWaffensachkundekursWofür wird der Waffensachkundekurs benötigt?Dieser Kurs ist Voraussetzung für die Antragstellung einer Waffenbesitzkarte. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs wird mit einer Prüfung am Ende des Kurses nachgewiesen.Termine:Bei ausreichendem Interesse und bei mindestens 5 Teilnehmern wird von der Ausbildungsleitung unseres Gaues ein Termin geplant